Die ursprüngliche Frage lautet: "Nun hat der Betreiber gewechselt und damit die Nutzung dahingehend, dass andere Brandlasten zum Ansatz gebracht werden müssen, um den genehmigungskonformen Bestand zu sichern."
Aus der Frage geht leider nicht hervor, in welche Richtung sich die Brandlasten geändert haben. Sofern die künftigen Brandlasten kleiner/ gleich der Bisherigen sind, reicht es die Berechnung/ Dokumentation an den Betreiber zu übergeben. (Bitte aber 2x nachrechnen oder durch einen anderen BS-Planer überprüfen lassen)
Sollte die Berechnung/ Dokumentation höhere Brandlasten ergeben, wird dadurch eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung ausgelöst (worauf auch schon meine Vorredner hingewiesen haben).
Auch ein Wechsel zur Einstufung nach Abschnitt 6 (sofern die Rahmenbedingungen es zulassen) ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, welche ein Bauantragsverfahren erfordert.