Guten Tag,
in Berlin wird eine Verkaufsstätte im EG erweitert ins KG. VkVO gilt hier noch nicht.
EG 680 m2 Verkaufsraum
KG 590 m2 Verkaufsraum (ehemals Lager).
Der Fußboden KG liegt ca. 4,0 m unter Gelände.
WENN die VkVO gelten würde, wäre hier eine Sprinklerung erforderlich.
Die Zugänge zum KG erfolgen über einen langgezogenen Treppenraum im vorderen Bereich und über einen zweiten Treppenraum im hinteren Bereich.
Die Gebäudetiefe liegt bei ca. 45 m.
Es gibt gegenwärtig zwei Wandhydranten Typ F, die möglichst außer Betrieb genommen werden sollen wegen der erforderlichen Trennung vom Trinkwassernetz.
Ist hier eine trockene Steigleitung in jedem Fall erforderlich als Ersatz für die entfallenden Wandhydranten?