Moin,
mal drei schnelle Fragen. In der BauO NRW wird nicht von Rauchabschnitten gesprochen. Gibt es so eine Unterteilung überhaupt nicht?
Die Außenwandqualität eines notwendigen Treppenraumes ist an keine Feuerwiderstandsanforderung geknüpft. Jetzt liegt meine Treppenraum aber an der Außenwand und direkt angrenzend geht das Haus über Eck weiter(keine abtrennung durch Brandwand). Muss dann nicht die Wand über Eck mit einer Feuerwiderstandsqualität ausgestattet werden um den Feuerüberschlag auf das Treppenhaus zu verhindern?
Außerdem habe ich einen Treppenraum der im 2 & 3. Obergeschoss außenliegend ist aber im EG udn 1. OG nicht mehr. Der Ausgang im EG führt direkt ins Freie. Dh. keine Belüftung in EG und 1. OG möglich, habt ihr Empfehlungen wie man das Kompensieren könnte immerhin liegt der Treppenraum im oberen Bereich ja an der Außenwand.
Vielen Dank für die Antworten und wünsche euch was
Gurß vom Wurm :)