Hallo,
ich rätsel gerade darüber welche "gesetzlichen" Anforderungen an einen Batterieraum als USV für ein Rechenzentrum gestellt werden.
Die EltBauV gilt m.E. nur bei Zentralbatterien für Sicherheitsbeleuchtung und wahrscheinlich aller sicherheitstechnischer Einrichtungen.
Wäre ein solcher Raum ggf. ein Raum erhöhter Brandgefahr?
Aus Objektschutzgründen würde ich dem Bauherrn in jedem Fall
zu einer Abtrennung raten - aber gibt eis eine gesetzliche Grundlage?
Für ein kurzes Feedback wäre ich sehr dankbar.