Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten. Wie es nun mal so sind aus den Antworten auch einige weiterführende Fragen entstanden.
Ich fasse erstmal zusammen:
Für das Gebäude mittlerer Höhe sind Treppenraumwände in der Bauart von Brandwänden vorzusehen (BauO NRW). Verbaut wurde eine nicht tragende Wandkonstruktion (Betallständerbauweise) die eher die Anforderungen an eine F90-A Wand erfüllt
Die aktuelle Wandkonstruktion ist:
Doppelbeplankung, Ständer 600mm auseinander.
Meines Erachtens muss die Wand in Bauart Brandwand aber zwingend die Stoßbeanspruchung erfüllen. Ich bin da ganz bei Herrn Lammer, dass eine Kompensation über RW schwierig ist.
Da für diese Bauweise der Wände bekanntlich keine Vorschriften nach DIN existieren habe ich mich bei den gängisten Herstellern informiert.
Knauf bietet exemplarisch folgende Konstruktion als zugelassenes System an:
Doppelbeplankung, Stahleinlage, Ständer < 312mm auseinander
--> Somit müsste die aktuelle Wand aufgerüstet werden. Ähnlich wie Herr Schächer schreibt, eine Wand aufreisen, zusätzlichen Ständer rein, Gk-Wände plus Stahleinlage einbauen. Fertig!
Meine Fragen:
@ Herr Lammer: Was genau meinen Sie mit dem Aufstellen eine BSK. Inwiefern kann ich die Problematik durch das Konzept lösen? Gemäß BauO NRW wird mir doch vorgeschrieben die Wände in Bauart einer Brandwand zu erstellen. Evtl habe ich ihre kurze Ausführung nicht richtig interpretieren können? Nennen Sie mir doch bitte ein oder zwei kurze Beispiele.
@ Herr Drechsler: Wie könnte ich den nachweisen, dass die Wand nicht Stoßbeansprucht wird und ich somit die Wand so belassen könnte? In diesem Fall müsste ich wiederum eine Z. im Einzelfall beantragen.
Wie Zeit- und Kostenintensiv wäre erfahrungsgemäß die Beantragung der Zustimmung im Einzelfall, die ich beantragen müsste wenn ich das System gerne so erhalten würde. (Auch rein theoretischer Natur, da ich bezweifel dass das System so wie es ist eine Chance auf Zustimmung hat)
Vielen Dank
Gruß aus Bochum
Heinz