Zur Rauchableitung im notwendigen Treppenraum genügt ein Fenster in jedem oberirdischen Geschoss mit 0,5m² freiem Querschnitt.
Liegt das Fenster im Dachgeschoss als Dachflächenfenster in der Dachfläche, habe ich das bisher auch akzeptiert, wenn es ohne Hilfsmittel von der Feuerwehr erreicht und geöffnet werden kann (analog zum normalen Fenster in der Wand).
Was aber, wenn das Fenster wie so oft höher liegt?
Ist ein elektrisch betriebenes Dachfenster (ggf. mit entsprechend gekennzeichnetem Schalter im EG und am obersten Treppenabsatz) ein gleichwertiger Ersatz?
Wenn der Strom weg ist, bleibt das Fenster zu.
Allerdings sollte es ja im Treppenraum nicht brennen, und das Fenster dient eigentlich der (nachträglichen?) Belüftung, nicht der Personenrettung.
Gibt es Meinungen zu dem Thema?
Ist das elektrisch betriebene Dachfenster ohne Funktionserhalt eine
- baurechtskonforme Öffnung zur Rauchableitung
- eine genehmigungsfähige Abweichung
- kein gleichwertiger Ersatz
Gruß,
J. Grath