Sehr geehrte Forumteilnehmer,
besten Dank für ihre Beiträge.
Was mich gleichermaßen zu der Thematik beschäftigt (bei gleicher Kennzeichnung der RW) sind die unterschiedlichen Anforderungen an den ersten und zweiten RW (z. B. 2.ter- über Rettungsgeräte der Feuerwehr)sowie das Schutzziel (schnelle Evakuierung)und die vorhandenen Fluchtwegkapazitäten.
Wenn beide baul. RW gleichwertig (breiten/längen/Türen etc.) sowie auf die u. U. doppelten Personenzahlen ausgelgt sind hätte ich keine Bedenken.
Beispiel:
- ein Teil der Personen nimmt den (regulären) ersten RW
- die angrenzenden Räumen nehmen (ohne Notwendigkeit) den zweiten RW (beide RW ja sind gleichwertig beschildert)
- noch kritischer wird dies wenn der zweite RW über Leitern/Lichtschächte/Wendeltreppen oder Rettungsgeräte der FW (zeitl. Verz.).
Diesbezüglich kann man noch viele Szenarien bilden.
Ich persönlich bin vollkommen bei ihnen das der 2.te RW dokumentiert bzw. kommuniziert werden muss.
Mein Ansatz:
- 2.ten RW in den FRW Plänen als (separate) "Lauflinie" mit Kennzeichnung 2.ter RW darstellen.
- Kennzeichnung vor Ort weglassen
- in der BSO beschreiben
Würde mich freuen wenn diese m. E. "offene" jedoch Problembehaftete (für Planer und Betreiber) "Thematik" auf großes Interesse stößt ggf. auch Hiweise auf Regeln od. Empfehlungen genannt werden.
Besten Dank im voraus
Herbert Uhl