Guten Tag,
in Bayern sind bei Gebäuden auf dem selben Grundstück keine Gebäudeabschlusswände notwendig.
Grundsätzlich sind Kleingaragen privilegiert hinsichtlich ihrer Abstandsreglungen und Brandschutzanforderungen; die GaStellV ist anzuwenden.
Ob die Errichtung der Dachterrasse noch den Begriff "Schutzdach" erfüllt und damit der Carport noch eine offene Kleingarage ist, ist eine andere Frage.
Gruß
C. Lammer