Die Bauteilanforderungen richten sich nach dem, was "hinter" der Türe ist.
Liegt dahinter ein Treppenraum bzw. eine Treppenraumverlängerung, gelten die Anforderungen an Treppenräume für die betreffende Gebäudeklasse.
Ist dahinter ein notwendiger Flur, dann die Anforderungen an denselben.
Und so weiter.
Wenn es sich dabei aber um eine (Feuerwehr)Zu- bzw. Durchfahrt nach §5 MBO handelt, müssen Wände und Decken mindestens feuerbeständig sein.
Gruß
C. Lammer