Wo wird denn überhaupt beschrieben, dass eine Brandschutzordnung erforderlich ist?
Evakuierung, Brandschutzordnung, Räumungshelfer, Stockwerksbeauftragte, Sammelplatz, Sammelplatzleiter - das sind alles Begriffe, die sich nicht im bauordnungsrechlichen Brandschutz, bzw. nicht im vorbeugenden baulichen Brandschutz, finden lassen.
Sofern sie wirklich definiert sind (ich persönlich habe noch nie von einem "Sammelplatzleiter" gehört), entstammen sie dem betrieblichen/ organisatorischen Brandschutz und die entsprechenden Fundstellen dürften überwiegend beim Arbeitsschutz liegen.
Der Arbeitsschutz und der betriebliche/ organisatorische Brandschutz ist Sache des Betreibers/ Arbeitgebers. Er hat nach Arbeitsschutzgesetz zu seiner Unterstützung Personen zu bestellen (Betriebsarzt, FaSi) und Helfer zu benennen.
Er hat in diesem Zusammenhang Mitarbeiter als Ersthelfer und Brandschutzhelfer zu bennenen und sie entsprechend schulen zu lassen.
Der Begriff des Brandschutzhelfers wurde erstmals 12/2012 mit dem Erscheinen der ASR A2.2 definiert. Vorher waberten viele unterschiedliche Namen umher: Räumungshelfer, Evakuierungshelfer, Evakuierungsbeauftragter, Stockwerksbeauftragter, Sammelplatzleiter...
Seit Erscheinen der ASR A2.2 ist nun eindeutig klar: Es sind "Brandschutzhelfer" zu benennen und diese sind für die Entstehungsbrandbekämpfung und die Gebäuderäumung zuständig.
In deren Zuständigkeitsbereich fällt auch, dass sie dafür Sorge tragen müssen, dass alle den Sammelplatz aufsuchen und dort die Vollzähligkeit festgestellt werden kann. Der "Sammelplatzleiter" ist aus meiner Sicht ganz einfach der "Brandschutzhelfer".
Und dann bitte künftig die nicht definierten Begriffe "Räumungshelfer, Evakuierungshelfer, Evakuierungsbeauftragter, Stockwerksbeauftragter, Sammelplatzleiter" aus dem Vokabular streichen.
Über den "Stockwerksbeauftragten" lasse ich noch mit mir reden, das sind dann vielleicht die Brandschutzhelfer in den einzelnen Etagen...