Hallo henoch,
noch eine Ergänzung zum Thema Außenbereich:
völlig unabhängig ob man nun im Außenbereich bis "zum sicheren Bereich" eine Sicherheitsbeleuchtung benötigt oder nicht wäre nach der DIN 1838 (Lichttechnik/ Notbeleuchtung) i.d.R. zumindest im Außenbereich oberhalb der letzten Ausgangstür noch eine Sicherheitsleuchte erforderlich.
"Funktionserhalt":
Oft werden hier leider zwei völlig unterschiedliche Themen vermischt.
- Verstehen Sie hierunter den Funktionserhalt so gilt nach LAR i.d.R. 30 Minuten für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen.
- Ist die die Bemessungsbetriebsdauer ("Überbrückungszeit" --> z.B. Leuchtdauer aufgrund der Batterieauslegung) gemeint wird es komlizierter.
In der VDE 0180 früher ganz konkret mit Zeiten vorgegeben finden Sie in der gültigen VDE 0100-560 nur den Hinweis (informativer Anhang) auf die Notwendigkeit einer "verlängerten" Bemessungsbetriebsdauer (heiß > 1h) für Schulen.
Der aktuell gültige Teil der VDE 0108-100 (01/2005) hilft leider bei diesem Thema nicht weiter.
Nur die immer noch als Vornorm veröffentlichte VDE 0108-100 (08/2010) enthält im normativen Anhang wieder konkrete Zeiten wie z.B.
Schulen 3h (Umschaltzeit
Das DKE empfiehlt dringend die Anwendung der Vornorm (auch in Bezug auf weitere Themen), in der Fachwelt wird diese mittlerweile als a.a.R.d.T. gesehen, weshalb üblicherweise 3 Stunden für Schulen angesetzt werden, es sei denn die genehmigten Bauvorlagen regeln abweichendes ;-)