Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise.
Ich wollte das Problem relativ allgemein halten und habe vergessen zu erwähnen, dass es sich um ein eingeschossiges Gebäude handelt.
Konkret: GK3/Sonderbau/Kita
Somit gibt es die bauordnungsrechtliche Anforderung an einen sicher benutzbaren Treppenraum zunächst nicht. Auch gibt es keinen notwendigen Flur. Dafür aber einen 2. baulichen RW über eine Verbindung von Raum zu Raum mit ebenerdigen Ausgang ins Freie entspr. Handlungsempfehlung der obersten Baubehörde bzgl. Spielflur/Kita.
Bei notwendigen Treppenräumen ist dies ja relativ eindeutig geregelt und im Brandschutzatlas erläutert.
Gelten nun im übertragenen Sinn die gleichen Anforderungen für einen "sicheren Ausgang ins Freie" direkt aus einer NE ohne notwendigen Treppenraum?
Bei EFH habe ich mir diesbezüglich (evtl. auch fälschlicherweise) noch keinerlei Gedanken gemacht. Bei einer Kita sehe ich es jetzt aber schon kritisch, wenn der Ausgang direkt an Fenstern einer vorspringenden AW ohne Anforderungen (der selben NE) vorbeiführt.
2,5 Abstand wären durch Umplanung und mit ein paar Kompromissen machbar. Ein 2. baulicher Rettungsweg ist schließlich vorhanden. 5 m werden schwierig...