Hallo zusammen,
ich "kämpfe" gerade mit dem Foyer in einem kleinen Pfarrheims in Bayern, dass gerade so als Versammlungsstätte eingeordnet wird. Das Foyer dient als Erschließung eines kleinen Saals und mehrerer Gruppenräume, die durch flexible Trennwände dem Foyer zugeschlagen werden. Bei Veranstaltungen im Saal dient das Foyer und ggf. die geöffneten Gruppenräume als Pausenraum.
§2 Abs. 3 VStättV: Foyers sind Versammlungsräume
§19 Abs. 3 VStättV: Foyers, durch die Rettungswege aus anderen Versammlungsräumen führen, müssen automatische Löschanlagen haben.
Demnach bräuchte (fast) jedes Foyer eine automatische Löschanlage. In den Erläuterungen zur VStättV der Obersten Baubehörde steht aber ausdrücklich, dass gerade das nicht gewollt ist. Die Begründung ist für mich nicht recht verständlich, und die oben aufgeführten §§ besagen doch genau das Gegenteil.
Hab ich nur ein Brett vor dem Kopf, oder ist jedes Foyer ohne Löschanlage eine Abweichung?
Und falls ja, wie soll die nicht gewünschte Löschanlage gleichwertig kompensiert werden?
Gruß,
J. Grath