Hallo Brandschützer, wie ich sehe gab es wohl unter anderem einige Probleme mit der Fragestellung. Daher formuliere ich sie nochmal möglichst genau:
- Wir befinden uns in einem Gefängnis (mittlere Gebäudehöhe).
- Es findet eine Nutzungsänderun (Bürogebäude) statt.
- Der Innenhof hat keinen direkten Weg ins Freie. Das Innenhof kann nur im EG über einen notwendigen Flur verlassen werden. Dieser Flur erschließt im EG viele Büros.
- Im KG sind keine Aufenthaltsräume vorhanden (kein 2. RW notwendig)
- Einige Räume im KG überschreiten die zulässige Rettungsweglänge um 10-15 m.
- Der momentan einzige Weg aus diesen Räumen ist über eine Treppe im Innenhof (Kellertreppe) ohne brandschutztechnische Qualität.
- Der Weg lautet also. Aus dem Raum in den Flur- über die Kellertreppe in den Innenhof- über den Innenhof in das EG- über den notwendigen Flur ins Freie
Ich glaube selber, dass der 1. RW über den Innenhof so nicht zulässig ist. Die Folge wären jedoch extreme bauliche Maßnahmen (Ertüchtigung des dann notwendigen TR, Wanddurchbrüche ect.) Daher frage ich mich ob es irgendwie möglich ist den Weg über den Innenhof als 1. RW zu ermöglichen (Kompenstaion, Abweichung ect?). Welche Alternativen oder Möglichkeiten würdet ihr vorschlagen?
- Im Bereich der Gefängnisszellen wird die zulässige Stichflurlänge überschritten. Ein 2. RW soll geschaffen werden.
Auch hier die Frage: Ist der 2. RW evtl über den Innenhof zulässig? Der ins Freie ist der gleiche wie beim 1.RW.
Ich hätte gerne einen Plan beigefügt, jedoch konnte ich eine entsprechende Funktion nicht finden. Ich hoffe meine Ausführungen sind deutlicher als meine Fragestellung.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Karl