Hallo zusammen,
folgendes Problem:
In einem Gebäude sind nicht tragende feuerhemmende Wände und nicht tragende Wände anstelle von Brandwänden verbaut worden (Baujahr vor 1994). Im Zuge einer Nutzungsänderung ist nun eine Überprüfung des Sachverhaltes in Bezug auf den Brandschutz notwendig. Der Brandschützer schreibt nun in einer Stellungnahme folgendes:
Nichttragende Brandwand:
"...für diese Wände sind allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse notwendig, da es sich um eine nicht geregelte Bauart handelt. Daher muss sich die Ausführung nach den Vorgaben des Systemanbieters richten..."
Leider liegen uns keine Prüfzeugnisse der Bestandswände vor. Müssen wir diese nun bei dem Hersteller erfragen oder wie muss man da vorgehen? Außerdem ist die Beplankung (doppelt) nur in GKB und nicht in GKF erfolgt. Ist dies nicht auch Herstellerabhängig? Oder sind hier zwingend GKF Platten erforderlich?
Nichttragende Feuerhemmende Wände zum notwendigen Flur:
"... des Weiteren muss die Dämmung zwischen der Beplankung der Baustoffklasse A entsprechen und darf einen Schmelzpunkt von 1000 °C nicht unterschreiten..."
Es hat sich herausgestellt, dass die Mineralfaserdämmung (KMF) nicht der geforderten Schmelzbeständigkeit entspricht (wohl etwa 800 °C). Was kann man hier tun ohne gleich alle Wände zu demontieren um die Dämmung zu entfernen. Kann ich mit einer weiteren Beplankung eine Abweichung von der DIN erwirken? Zudem ist das Gebäude noch vor 1994 erstellt worden. Meiner Recherche zufolge ist die DIN aber erst 1994 erstellt worden. Kann man da was mit Bestand machen oder so?
Für ausführliche Antworten wäre ich dankbar und schlagt mir nicht den Kopf ein aufgrund meiner Unwissenheit mit Brandschutz habe ich nicht täglich zu tun ;)
Grüß
Markus