Hallo Forum,
in einem bestehenden Gründerzeithaus mit Holztreppe soll das Dachgeschoss ausgebaut werden.
Der Bauherr und Hauseigentümer, der diese Wohnung selbst nutzt, möchte, dass der letzte Treppenlauf, der zu seiner Wohnung führt, bereits im Geschoss darunter abgetrennt und seiner Wohnung zugeschlagen wird.
Zwischen dem abgetrennten Teppenraumteil und der zukünftigen Wohnung bleibt aber eine Wohnungseingangstüre (vds) in der vorhandenen Treppenraumwand, d.h. die Treppe ist eine Art "Vorraum" vor der eigentlichen Wohnung.
Vorausgesetzt die Abtrennung ist baulich und statisch möglich, was zu prüfen ist, sehe ich Probleme beim baulichen Brandschutz.
Die Holztreppe (unterseitig verputzt) wäre dann ja quasi in Teilen Bestandteil der Wohungsaußenwand bzw. Treppenraumwand.
Ferner ergibt sich die Problematik der Entrauchung.
Der Treppenraum hat bei jedem Zwischenpodest ein öffenbares Fenster, das letzte Fenster liegt in der Dachschräge und wäre dann im "internen" Treppenraum der Wohnung.
Ich würde dem Bauherrn diese Lösung gerne ausreden, aber hier fehlen mir überzeugende Argumente. (Oder sehe ich das zu schwarz?)
Vielleicht können die Fachleute des Forums argumentieren.
Besten Dank und schöne Feiertage
S+P