Hallo Herr Frei,
in der regen Diskussion werden wieder einmal Regeleinstufung und -anwendung verwechselt.
Dass es sich um einen Sonderbau handelt, steht m. E. nicht zu Debatte. Es werden sowohl die Kriterien für die Verkaufsstätte als auch für den Industriebau "gerissen".
Die Frage ist, ob das Objekt unter die VkV fällt (ist augenscheinlich so); oder nicht. Hierzu muss man sich die Begriffe und den Anwendungsbereich der VkV genau anschauen und das Objekt dahin überprüfen.
Eine Messehalle ist in der Regel auch keine Verkaufsstätte, obwohl hier auch alle Kriterien erfüllt sein können: Fläche, größere Personenzahl, "Herumschlendern, Anschauen, Beratungsgespräche führen und Verkaufen."
Auch die Ausführungen zu Räumen, die der "Präsentation" dienen (vgl. Erläuterungen zur VKVO) lässt gewisse Spielräume erkennen.
Grundsätzlich steht auch der Anwendung der IndBauRL nichts im Wege, allerdings muss dann von den entgegengesetzten Regeln der VkV abgewichen werden.
Ob diese Vorgehensweise zielführend für das konkrete Objekt ist, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.
Was aber m. e. nicht geht, ist eine "Rosinenpickerei" aus beiden Verordnungen.
Gruß
C.Lammer