Ich habe ein Gebäude der GKL 5 zu beurteilen: Standardbau mit Mittelgarage. Wärmedämmstandard KfW 55 = starke Wärmedämmung)
Als Staffelgeschoss ist eine Wohnnutzung mit Einfamilienhauscharakter auf der obersten Geschossdecke aufgesetzt.
Dadurch wird diese Decke in Teilen zum 1. + 2. Fluchtweg, welcher in der Art eines Laubengangs angelegt ist und zu den beiden Treppenräumen führt. Ansonsten erfolgt eine Nutzung als Dachterrasse mit Holzbeplankung.
Eine verbindliche Aussage zur Baustoffklasse der Wärmedämmung habe ich in der Bauordnung und auch im Brandschutzatlas leider nicht finden können.
Lediglich LBO SH § 37(6)sagt:
In notwendigen Fluren sowie in offenen Gängen .... müssen
1. Bekleidungen, Putze, Unterdecken und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen,
2. Wände und Decken aus brennbaren Baustoffen eine Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben.
Ansonsten gibt es noch:
- die Forderung nach einem Hartdach
- die Forderung nach einer feuerbeständigen Decke oberhalb des Obergeschosses.
Ich freue mich auf anregende Gedanken und Informationen.
Liebe Grüße von Mathea