Hallo Markus,
ich würde vorschlagen, dass Sie sich mal die Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept (falls vorhanden) durchlesen. Nur anhand dieser Dokumente (und der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden gesetzlichen Grundlagen) können Sie feststellen, was für Anforderungen überhaupt an die Wand gestellt werden.
Die "Wand" könnte eine Trennwand, eine Brandwand, eine Wand an Stelle einer Brandwand ... oder auch eine Wand völlig ohne brandschutztechnische Anforderungen sein. Die dafür geforderte Feuerwiderstandfähigkeit kann 0, 30, 60 oder 90 Minuten betragen.
Eine "Brandschutzwand" ist es aber sicher nicht, diesen Begriff gibt es meines Wissens in keiner deutschen Bauordnung.
Wenn Sie dann wissen, was die Wand können muss, dann (und erst dann!) können Sie nachforschen, ob die bestehende Wand mit dem beschriebenen Aufbau diese Anforderungen erfüllt, oder eben nicht.
Gruß,
J. Grath