In einem Bestandsgebäude (um 1990) wurden mehrere Treppenräume (UG, EG, OG) ohne direkte Verbindung ins Freie erstellt. Der Flur dazwischen zweigt in Zimmer ab und ist von der Bauart nicht wie eine Treppenraum machbar. Es fehlt für die Treppenräume daher der Ausgang ins Freie.
Die Treppenräume grenzen an den Innenhof an. Ein Treppenraum schließt am Treppenraum an und auch an die freie Hoffläche.
Der Innenhof ist mit Glas ohne jegliche Schottung (keine massiven Wände usw. gegen Strahlungswärme usw.).
Man kann daher mit geringerem Aufwand diese Treppenräume in den Innenhof öffnen und von dort einen Ausgang durch den einen Treppenraum in die Hoffläche definieren. Dann verlässt man den Treppenraum (sicheren Raum) in einen Innenhof, geht wieder in einen Treppenraum und ist erst dann im Freien.
Von der Situation ist es wie ein Hinterhofhaus, welches über einen Hofdurchgang erschlossen wird, nur dass eben der Durchgang ein Treppenraum ist.
Frage: Muss ich eine Abweichung stellen für diese Ausführung, da der übliche Ausgang ins Freie über einen Innenhof erfolgt? Muss mann für diese Abweichung als Kompensation die EG-Bereiche überwachen, um den sicheren Weg im Innenhof zu gewährleisten?
Dürfen dann im Innenhof überhaupt brennbare Teile, Mülltonnen usw. gelagert werden, da dieser Bereich ja Fluchtweg ist?