Sehr geehrter Herr Lehner,
zu Punkt a kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Punkt b ist einfach zu beantworten: bei der Sauerstoffreduktion (durch Erhöhen des Stickstoff- anteils) verhindert man schlicht und einfach, dass irgend etwas brennt. Das wäre grundsätzlich das höchste Schutzziel. Aus wirtschaftlichen Gründen rechnet es sich nur dort, wo Stickstoff günstig zur Verfügung steht oder hohe oder unersetzliche Werte vor Feuer geschützt werden müssen. Auch in Gefahrstoff-Lägern, bei denen sich die Brandlasten ständig ändern kann es von großem Vorteil sein, nichts anbrennen zu lassen. Jede Löschanlage hingegen läßt das Entstehen von Bränden zu und tritt erst dann in Funktion, wenn der Brand ein bestimmtes Maß erreicht hat. Mit einem bestimmten Schadensmaß (z. B. durch Verrauchung, Löschwasser, Betriebsausfall etc.) muss man da immer rechnen. Bei CO2 Löschanlagen besteht unter Umständen zusätzlich die Erstickungsgefahr für alle, die den Raum nicht rechtzeitig verlassen haben. Außerdem sind bauliche Maßnahmen erforderlich (Druckausgleich), die auch nicht ganz billig sind.
Punkt c lässt sich so einfach nicht beantworten und hängt im wesentlichen vom Brandrisiko und den Folgekosten ab. Sofern nicht durch das Baurecht gewisse Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz gemacht werden, ist das dann eine betriebswirtschaftliche Rechnung, bei der auch Versicherungsprämien bzw. Rabatte eine nicht unerhebliche Rolle spielen können.
Zu Punkt d kann ich Ihnen nur die Hinzuziehung eines Fachmanns empfehlen. Sinnvoller Brandschutz lässt sich nicht mit ein paar Tabellen oder Mausclicks abhandeln.
Gruß Günter Merkl