Die Dämmung der Garage liegt außen im Erdreich, Perimeterdämmstoff? Ja? Ist wohl unbedenklich.
Wenn nach Ihrer Vorschrift die Außenwände aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen müssen, wieso fragen Sie, ob Bekleidungen schwerentflammbar sein dürfen? Dämmungen, d.h. Dämmstoffe sind doch Baustoffe.
Nun suchen Sie in der allgemeinen Bauordnung nach Ausnahmen für die spezielle GarVO? In der GarVO § 8 (2) gibt es eine Ausnahme: Für oberirdische Garagen. Für unterirdische gilt doch (1), also nichtbrennbar.
MfG. G. Karstens