Hallo Forumteilnehmer,
meinen Gastronomiebetrieb mit ca. 450 m² Gastraumfläche, ca. 260 Besucherplätzen und einer gesamten Größe von ca. 850 m²(inkl. Nebenräume und Küche) muss ich in Hessen als Versammlungsstätte in Anlehnung an die MVStättVO bewerten. Weder die derzeit gültige MVStättVO noch das ARGEBAU-Muster unterscheidet bei den Anforderungen an Trennwände, ob ich eine Versammlungsstätte mit automatischer Löschanlage oder ohne automatische Löschanlage habe.
Nun wünscht mein Bauherr, auf die brandschutztechnisch wirksamen Trennwände des Gastraums zu sonstigen Räumen zu verzichten und stattdessen eine automatische Löschanlage vorzusehen (die eigentlich erst ab 1.000 m² benötigt wird). Wie sind Eure Erfahrungen? Nach meiner Einschätzung kann ich doch dann auf die baulichen Abtrennungen in Anlehnung an die Verkaufsstättenverordnung verzichten, oder? Nichts anderes ist doch eine vergleichbare Gastrofläche in einer gesprinklerten Verkaufsstätte. Da werden doch dann nicht aufgrund der M-VStättVO Trennwände realisiert, oder? Wer hat Erfahrung mit der Planung größerer Verkaufsstätten und kann mir dazu etwas mitteilen? Wie handhabt Ihr es mit Wänden zu WC-Bereichen? Betrifft die feuerbeständige Abtrennung von Versammlungsräumen auch die Abtrennung dieser Räume?
Danke im Voraus für Eure Einschätzungen und Rückmeldungen.
MfG, Nadja Ludwig