Hallo Hannes,
ich bin ein solcher Sachkundiger. Meine Oma auch. Und alle die es sein wollen, weil es hier keine festgelegten Qualifikationsanforderungen gibt. Und ja: Wer will, ist auch ein "Fachmann oder eine dafür ausgebildete Person" (Abschnitt 6 DiBt-Richtlinie für Feststellanlagen).
Anders ist das mit der Abnahme von Feststellanlagen: Hierfür fordert die DiBt-Richtlinie vom Hersteller autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer dafür autorisierten Prüfstelle.
Die ganzen Regelungen in der genannten Richtlinie zu Personenqualifikationen halten jedoch sehr wahrscheinlich keiner rechtlichen Prüfung stand (nicht ausreichend bestimmt, ggf. Ausschluss europäischer Qualifikationen etc.). Hat halt noch nie jemanden gestört.
Gruß
Werner Müller
PS: Was ist mit der Fachfrau?