Hallo Forumsteilnehmer,
Bei einem Bauvorhaben für ein Mehrfamilienhaus geht es um eine Einhausung der Mülltonnen- Aufstellplätze.
lt. Art. 43 BayBO gibt es für die Aufbewahrung von festen Abfallstoffen nur Anforderungen für die Aufbewahrung innerhalb von Gebäuden der GK 3-5.
Oft werden die Mülltonnen ja im Freien aufgestellt und weil das nicht schön ausschaut und es zudem praktisch ist, werden die Mülltonnen eingehaust oder überdacht.
Gibt es für die Konstruktion und die Größe von derartigen Müll - Einhausungen
Konstruktive Vorgaben in Bezug auf den Brandschutz?
Könnten derartige Schuppen auch brennbar in Holz konstruiert werden?
Ich habe in der BayBO zwei Stellen gefunden:
lt. Art. 28 (2) gibt es keine Anforderungen für Gebäude < 50m3 Rauminhalt
ohne Feuerstätten.
oder sagt man das sind Müllaufstellplätze
lt. GaStellV können offene Kleingaragen
Viele Grüße,
Martin