hallo Herr Bärschmann,
auch Ihnen gebe ich soweit Recht. Die BayBO verlangt hier eine klare Sache. Dass die im Alltag jedoch nicht tauglich ist, steht auf einem andern Blatt. Um nun das Aushängen (verbunden mit dem Straftatsbestand, den Herr Vonhof beschreibt) zu vermeiden, habe ich einen Lösungsansatz aufgezeigt, der zwar nicht baurechtlich gefordert, aber (natürlich gegen Mehrkosten) praktikabel ist und auch schon öfter von mitdenkenden Baugesellschaften umgesetzt wurde.
Freilauf-Türschließer sind eine schöne Sache, aber auch mit Folgekosten (Wartungsaufwand) verbunden. Eine "Fernwartung" ist hierbei aber Blödsinn! Als Nachweisersteller sollte man sich zudem hüten, die FLR im Konzept vorzuschreiben, sonst ist man schnell in der Haftung! Meine vorgeschlagene Lösung ist nur eine Empfehlung, die so in den Besprechungen, aber nicht im Konzept besprochen wird.
Ebenso empfehle ich jedem Bauherrn, die WE grundsätzlich in der Ausführung "vorgerichtet für E-Öffner" auszuschreiben und einzubauen. Gegen einen geringen Mehrpreis bleibt er immer flexibel (kann später alles anbauen: Videoüberwachung und Fernöffnung bei Barrierefreiheit und Mobilitätseinschränkungen; Zugangscode-Systeme für fremde Hilfe, ....).
Der nachträgliche Einbau eines E-Öffners ist immer Murks und bei WE-Türen meist möglich, bei Feuer- oder/und Rauchschutztüren aber nicht zulässig.
Wir müssen uns klar sein, dass die vollwandige, dicht- und selbstschließende Tür bereits ein (nicht klassifizierter) Feuerschutzabschluss i.S. der BayBO darstellt und ein Schutzziel erfüllen muss (als WE-Tür noch zusätzlich mit Schallschutz)!
Im Bestand dürfen wir natürlich noch mit der "alten" WE-Tür leben, die noch nicht selbstschließend sein musste und das auch, wenn das DG nachträglich ausgebaut wird und somit Veränderungen am TR erfolgen.
Die BayBO definiert aber nur die MINDESTANFORDERUNGEN!
Mehr Sicherheit und Komfort dürfen wir immer machen!
mfG
der Feuerteufel