Die Frage, ob die F90-Wand-Anschluss-Situation ein Problem darstellt, würde ich bejahen, die Frage ob sie dem damaligen Stand der Technik entspricht würde ich verneinen.
Eine andere Frage wäre, ob die Sache so bleiben kann. Zur Decke wurde schon Stellung genommen. Von einer Drahtputzdecke ist in der Fragestellung nicht die Rede. Ende der 1980er Jahre waren solche m.E. nicht mehr gebräuchlich. Welche Decke auch immer vorhanden ist, vielleicht schützt sie die Rohdecke und damit auch den Wand Anschluss. Man muss die Sache zusammen betrachten. Was nützte es, wenn der Deckenanschluss unbedenklich wäre, aber die Decke fällt herunter.
Die Frage, ob die Situation dem damaligen Stand der Technik entspricht, zielt wohl auf die Frage nach Bestandschutz ab. Bestandsschutz wäre kein Brandschutz.
Die Frage nach Erfahrungswerten: Meine Erfahrung mit Altbauten und auch mit vielen gar nicht alten Bauten ist die, dass Fugen und Wand- und Deckenaussparungen überwiegend nicht wirksam gegen Brandübertragung verschlossen sind. Das gilt auch für die 1980er Jahre. Man fand das wohl überwiegend OK. So kann man die damals allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik aber nicht begründen.
Wer aber Brandschutz betrieben hat, baute Trennwandanschlüsse nicht mit Holztrennlagen. Es gab ja auch Promabest-Platten und solche Sachen. Der Bauherr sollte froh sein, wenn er nur Holzschalung hat.
Ich habe mal eben ein altes Buch herausgekramt: "Innenausbau, Trennwände und Montagedecken, Ausgabe 1976". Dort findet man Deckenanschlüsse von Trennwänden mit "Isoternit"-Streifen (Asbestzement) aber auch mit Mineralfasern.
MfG. G.Karstens