Hallo Fachleute,
ich bearbeite gerade das Brandschutzkonzept für eine Gastronomiefläche mit ca. 850 m². Diese Fläche teilt sich auf in ca. 400 - 450 m² Gastraum, der Rest sind Nebenräume und Küche. Die Fläche liegt im Erdgeschoss. Jedoch ist sie so verbaut, dass nur im Bereich des Gastraums an 2 Seiten Türen und Fenster ins Freie vorhanden sind. Der Küchenbereich ist 3seitig mit feuerbeständigen Wänden "eingehaust", komplett überbaut und hat rückwärtig einen Ausgang in einen notwendigen Flur, der ebenfalls innenliegend ist.
Die Gastronomiefläche wird als Versammlungsstätte eingestuft.
Die Küche soll relativ offen zur Gastfläche gestaltet werden. Ohne brandschutztechnische Trennung zwischen Küche und Gastraum ist somit für die Küche eine automatische Löschanlage erforderlich.
Es ist vorgesehen, die Einheit ohne flächendeckende automatische Löschanlage zu planen. Flächendeckende BMA soll kommen.
Nun habe ich noch kein schlüssiges Konzept für die Entrauchung der innenliegenden Räume bzw. der gesamten Küchennebenräume. Für den Gastraum bekomme ich die 2 % im oberen Drittel der Fassade hin. Wäre es aus Eurer Sicht möglich, für die gesamte Einheit 2% Entrauchungsfläche im Bereich des Gastronomieraumes nachzuweisen? Theoretisch ist damit dem Wortlaut der MVSättVO (in Hessen Stand 2010 gültig) genüge getan, oder? Aber ist das schutzziel-orientiertes Denken?
In der Praxis sähe es in dem FAll so aus, dass bei einem Brandereignis in den Nebenräumen der Küche der Innenangriff der Feuerwehr über den rückwärtigen notwendigen Flur erfolgt und eine Rauchableitung über Küche und Gastraum stattfindet. Die Entfernung vom hintersten Küchenlager zum ersten Fenster der Fassade (durch den Gastraum gemessen) beträgt ca. 30 m.
Welche technischen Lösungen wären alternativ denkbar?
Danke für Hinweise und Ideen.
Schöne Grüße aus Wiesbaden,
Nadja Ludwig