Ich meine, alles ist eine Frage von Regelungen. Wenn man prüft, zieht man Prüfvorschriften heran. Geprüft wird das Brandverhalten eines ganz bestimmten Stoffes. Wenn die MPA einen anderen Beschichtungsstoff prüfen würde, dürfte dieser vielleicht dicker sein.
Auf der Baustelle wird alles mögliche ungeprüft aufgebracht. Da könnten auch brandgefährliche Stoffe dabei sein. Was nicht verboten oder mit Grenzwerten geregelt ist, kann man machen. Dann setzt jeder eine andere Grenze oder es ergibt sich ein Konsens. Die Juristen sprechen von herrschender Meinung.
Unser Problem ist, den Konsens oder die herrschende Meinung ausfindig zu machen. Wir suchen und fragen hier im Forum. Man zieht gern Geschriebenes heraus, etwa die "Richtlinie brennbare Baustoffe", auch wenn sie nicht gelten sollte. Da hat sich nur mal jemand was bei gedacht und Mut gehabt, Schichtdicken mit bis zu 0,5 mm festzulegen. Es ging um Verkleidungen, brennbar oder nicht oder eben dünn. Am besten wissen wir, dass Vorschriften und Regeln (im Gegensatz zu Naturgesetzen) sich von Zeit zu Zeit ändern und Häuser viel länger bestehen.
In 15 Jahren wird man die geprüfte Trägerplatte mit Laminatbeschichtung schön dick überstreichen, wahrscheinlich mit Alkydharzlackfarbe 0,1 mm oder PU-Acryl-Dickschichtlackfarbe mit 0,25 mm (250 mü). Muss darauf im Brandschutzkonzept hingewiesen werden?
MfG. G.Karstens