Hallo Herr Lang,
die Doppelhaushälften haben es Ihnen aber angetan ;-)) [siehe Beitrag vom April]
Handelt sich um ein "Doppel"haus, also EIN Gebäude auf EINEM Grundstück, in dem die beiden Nutzungseinheiten durch eine vertikale Wand getrennt werden, handelt es sich um ein Gebäude. Sind die beiden Wohnungen ZUSAMMMEN >= 400 m² groß, ist es GK1, ansonsten GK 3.
Das ist da gleich als wenn die Wohnungen horizontal getrennt werden, also Wohnung 1 im EG und Wohnung 2 im OG.
Handelt sich dagegen um ein richtiges Doppelhaus, also ZWEI Gebäude auf ZWEI Grundstücken, die beide auf die gleiche Grenze gebaut werden, handelt es sich um ZWEI Gebäude (mit BW als Abschlusswand). Dann ist die GK für jedes Gebäude separat zu betrachten und damit GK 2 oder höher.
Jetzt kommt noch der Sonderfall, nämlich das richtige Doppelhaus auf EINEM Grundstück. Also das Haus von Fall 2 auf dem Grundstück von Fall 1. Hier kann es sich tatsächlich auch um zwei Gebäude handeln, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (wie z. B. Teileigentum) vorliegen. Auch hier sind die beiden Hälften durch eine Brandwand getrennt; also als ZWEI Gebäude zu betrachten.
Gruß
C. Lammer