Hallo Forum,
bei einem Neubau an der Ostsee ist in den Begründungen des B-Planes die Rede davon gemäß Generalplan Küstenschutz
Verkehrs- und Fluchtwegen mind. NHN +3,00m
Räume mit Wohnnutzung mind. NHN +3,50m
auszuführen.
Da die Zufahrtsstraße derzeit nur bei +2,00m bis 2,50m liegt, hieße das, die Zufahrtsstraße auf einen Damm zu bauen.
Und es hieße dass in allen historischen Städten und Ortschaften direkt an der Ostsee, incl. Kiel, Lübeck, Heiligenhafen, Neustadt...... in weiten Bereichen eigentlich kein Neubau mehr ohne einen Zufahrtsdamm gebaut werden könnte....
Ist ein Zugänglichkeit für Einsatzkräfte auch bei Hochwasser erforderlich?
Hat damit jemand Erfahrung?
Wir reden ja nicht von der normalen Tide, sondern von einem Hochwasser, wie ich es in den letzten 45 Jahren in Kiel noch nicht erlebt habe...
Danke!