Hallo Norbert,
ist die Einheit kleiner 200/400 m²? Dann könnte man doch argumentieren, dass ein Ausgang aus der Nutzungseinheit vorhanden ist, dieser in den notwendigen Treppenraum führt anstatt in den notwendigen Flur, welcher brandschutztechnisch höher angesiedelt ist vom Sicherheitsniveau.
Vorausgesetzt der weg ins Freie ist nicht zu lang (15 m Stichflur)führt der Weg über den Stich ins Freie und hier in zwei Richtungen.
Ich hatte die ähnliche Situation bei einem Bestandsgebäude im Hinterhof, dass nur durch den notwendigen Treppenraum des Vordergebäudes begehbar war.
Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an, aber in meinem Fall hat der Prüfer dem zugestimmt.
Grüße
Tina