Hallo Herr Koepen,
brennbare Kunst ist ein weites Feld :-) der Pranger Bj 1739 aus Massiveiche ist brennbar, genauso wie das japanische Reispapierbauwerk oder unser allseits geliebter Tannenbaum. Ketzerisch, gelle.
Wenn ich jetzt der grosse §-Wisser wäre, könnte ich Ihnen sagen, wo es steht; ich weiss nur, es gibt was (wenn ich Zeit finde such ich es auch raus). Zum Treppenraum einer notwendigen Treppe gibts Aussagen zur Freihaltung von Brandlasten, da sind die nämlich verboten - die Kunst gehört dazu. Zu Flucht- und Rettungswegen sind Bodenbeläge, Wandverkleidungen, Deckenverkleidungen, etc. beschrieben - die Kunst ist auch eine Installation.
Ich selbst reagiere da immer sehr flexibel und objektbezogen: wie brennt die Kunst im Verhältnis des Raumes, etc. Als Beispiel vielleicht: in der Galeriewendeltreppe hängt ein Holzspiel mit ca. 10kg Material - no Probs.
Im Atrium steht der Tannenbaum - da gehts meistens schon ans Eingemachte.
Ist wie mit dem Besucherstuhl und dem Zeitschriftenständer: wo gewohnt und gelebt wird fallen Brandlasten an.
Zu Ihrem Fall: wenn es 2 unabhängige bauliche RW gibt kann man sicher etwas weitere Massstäbe anlegen als wenn es nur 1 halblebigen Baulichen gibt.
Gruss aus Stuttgart
Ralf Schäfer