Liebe Kollegen,
bei einem Brandschutznachweis stehe ich vor folgender Fragestellung:
GK3, Hessen, Bürogebäude mit einem Vorführraum für Heiztechnik.
Folgende Situation:
Der besagte Vorführraum beinhaltet drei Feuerstätten Gasbrennwertgerät 25kW, Pellet-Ofen 10kW und eine Wärmepumpe mit ca. 45kW und ist über eine Türe direkt mit einem Büroraum verbunden.
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Meine Planung sieht aktuell folgendermaßen aus:
- Büro und Vorführung gehören zur selben Nutzungseinheit / Beratung mit Ausstellung sozusagen.
- Die Wärmepumpe ist keine Feuerstätte nach FeuVO
- Der FeuVO zu unterziehende Feuerstätten haben somit eine Gesamt-Nennleistung von 35kW. Meiner Meinung wäre dafür nicht mal ein Aufstellraum nach FeuVO notwendig = keine zusätzlichen Anforderungen an Wände und Tür. Selbst wenn die Wärmepumpe hinzu zählen würde, bliebe ich unter den 100kW für Aufstellräume. Ein Heizraum wird aufgrund der 8kW des Pelletofens, da kleiner 50kW, auch nicht notwendig.
Würde mich über Ihre Kommentare freuen, da mich die Anzahl und unterschiedlichen Brennstoffe etwas irritieren.
Danke und viele Grüße
R. Losmara