Guten Morgen,
in Bezug auf die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplan wäre es hilfreich, wenn einer der mitlesenden fachkundigen Herren oder Damen folgende Frage schlüssig beantworten könnte.
Ist auf einem Flucht- und Rettungsplan nach Norm die Einzeichnung von Trockensteigleitung in Treppenräumen eines Wohngebäudes Pflicht.
Die Standpunkte innerhalb unseres Büros geht hier auseinander. Nach meiner persönlichen Auffassung ist die Einzeichnung einer senkrechten Trockensteigleitung für die Nutzer des Gebäudes eher verwirrend und dem Ziel eines Flucht- und Rettungsplanes einer schnellen Orientierung nicht zuträglich.
Es wäre nett, wenn sich hierzu eine Beurteilung finden lassen würde.
Herzlichen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Lunde