Hallo NT-Architekt!
Wenn das Gebäude der Klasse 4 hochfeuerhemmend (F60) errichtet wird, kann eine Brandwand nicht für 90 Minuten ausgesteift sein, denn das Gebäude könnte nach 60 Minuten einstürzen und dann wackelt die Brandwand. Also ist bei GK4 mit F60 auch für die Brandwand nur F60-A+M gefordert. Ist das eine Erleichterung? Eigentlich nur eine Logik.
Von außen her sollte die Brandwand beim Nachbarbrand 90 Minuten halten. Wenn Sie F90-A+M bauen, machen sie nichts falsch.
Sie dürfen aber keine Hölzer usw. auf die Betondachschräge legen. Dort drauf darf nur die Dachhaut. Jetzt müssen Sie nur noch die Wärmebrücke vermeiden. Im Brandschutzatlas unter 6.2.2-B Seite 69 ist ein Dachgraben in Verbindung mit einer Brandwand dargestellt. Das Detail muss als unfertig betrachtet werden. Man kann sich den Schimmel gut vorstellen, in der Spitze der Abseite im ansonsten gedämmten Dachraum sowie darunter in der darunter liegenden Wohnung an der Deckenkante.
Das Detai findet man ähnlich auch in der Fachschrift "Brandwände" von der Versicherungskammer Bayern im Download.
MfG. G.Karstens