hallo freundinnen und freunde des brandschutzes...
es geht um eine kaserne in thüringen, die als unterkunft für asylbewerber genutzt werden soll.
gebäudeklasse 3
fragen:
- ist das überhaupt eine nutzungsänderung???
vorher waren soldaten untergebracht - geplant flüchtlinge)
- sonderbau??? z.b. weil wohnheim???
es gibt ein mittiges treppenhaus mit einem auf der ganzen länge durchgehenden, durch das treppenhaus unterbrochenen flur (flur-TRH-flur).
auf einer stirnseite ist eine wendeltreppe als zweiter baulicher rettungsweg vorhanden.
somit hat der eine gebäudeteil mit dem "teilflur" ohne wendeltreppe keinen baulichen rettunsgweg...
es sind aber jeweisl die zimmer und der flur anleiterbar.
gem. empfehlung AGFB Bund wird hier eine brandmelde- und alarmierungsanlage nach DIN 14675 in der schutzkategorie 3 eingebaut...
die BMA würde ich als kompensation für den teilweise fehlenden baulichen rettungsweg heranziehen...
danke und sonnige grüsse aus franken
3franken