Hat jemand Erfahrungen mit der Ertüchtigung eines Aufzuges als selbständig nutzbaren Fluchtweg für Behinderte?
Land: SH
Objekt: Sonderbau, Gemeindezentrum einer freikirchlichen Kirchengemeinde
In Bezug auf das Erschließungsgeschoß liegt die genuzte Ebene im 2. OG.
Das Gebäude besteht, es handelt sich um eine Umnutzung.
Unter Bezug auf LBO-SH §19, in dessen 1. Absatz im Jahre 2002 zum Thema Brandschutz und Rettungswege die Ergänzung "hierbei sind auch die Belange behinderter Menschen zu berücksichtigen." aufgenommen wurde, fordert das Bauamt den Aufzug als selbständigen Fluchtweg für Behindert wie folgt herzurichten:
Schild: Aufzug im Brandfall nur von Rollstuhlfahrern zu benutzen.
Kabinengröße mind. 1,10 / 1,40 m
Stromversorgung mind. E 30, muß direkt hinter dem Hausanschluß und damit vor der Hauptverteiung abgenommen werden.
Zusätzlich vor dem Aufzug gesicherter Bereich als Wartezone.
Und da der Aufzug als Durchlader nicht nur Türen zum Treppenraum, sondern auch 2x zum Lager, 1x zur Verkaufsfläche eines Supermarktes hat,werden hier vor den Schachttüren, die der DIN 18090 - 18093 entsprechen, zusätzliche T30RS-Türen gefordert, um den Aufzug während er Evakuierung bei einem in den angrenzenden Bereichen auftretenden Brand rauchfrei zu halten.
Hat jemand Erfahrungen mit solchen Aufzügen?
Weder 2 große Aufzugshersteller, noch der zuständige TÜV hat sowas schon gehört, aber ich soll es bauen . . .
Anfrage bei der obersten Bauaufsichtsbehörde läuft gerade.
Bin für alle Hinweise dankbar.