Guten Tag,
die Regelung ist eigentlich eindeutig:
Aus dem Verkaufsraum muss von jedem Punkt in 25 m
- ein Ausgang ins Freie oder
- ein notwendiger Treppenraum oder
- eine Ladenstraße erreicht werden können
Der letzte Fall ist nur dann möglich, wenn der 2. FRW nicht über diese Ladenstraße führt.
Wird für den ersten FRW die Variante mit der Ladenstraße gewählt, können nochmals 35 m hinzu kommen. Allerdings muss dann die Ladenstraße auch die Anforderungen, die an sie gestellt werden, erfüllen. Ein bisschen "brandlastärmer" reicht da nicht.
Gruß
C. Lammer