In einem Bestandsgebäude, Gebäudklasse 5, soll der obere Abschluss der Brandwand ertüchtigt werden.
Da denkmalpflegerische Belange zu berücksichtigen sind, soll eine nachträgliche Überdachführung auf jeden Fall vermieden werden.
Was aus meiner Sicht bleibt, ist eine Bekleidung der gesamten Dachkonstruktion, incl. Seitenwände der Gauben, mit Brandschutzplatten in der Bauart F90, für eine Brandbeanspruchung von unten, oder eine F90B Kragplatte gem. Brandschutzatlas.
Frage 1: Da das Dach mit Schiefer gedeckt wird und damit die Brandgefahr durch Flugfeuer, Sylvesteraketen o.Ä. sehr gering sein dürfte und auf Leitungsanlagen in der Dachkonstruktion verzichtet würde, sollte bei einer F90-Dachbekleidung (v.unten) das Schutzziel erfüllt sein, ... oder ?
Frage 2: Meine Bedenken bei der F90B Kragplatte sind, dass diese von den Pfetten des Daches gehalten wird, die möglicherweise für 30 Minuten Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen werden können, aber unbekleidet sicher nicht für F90. Wie seht Ihr das?
Gruss,
J.Peters