Ich meine, wir können nicht verhindern, dass Kinder über Geländer hinweg abstürzen. Die Gefahr verringern, das vielleicht. Leider wird nach einem Unfall sehr oft nach technischen Fehlern gesucht und der Planer erhält schnell die Verantwortung. Die Konsequenz hier wäre, dass der Planer empfiehlt, eben das Fenster oder die Gaube umzubauen (Altbau), bis alle Vorschriften passen. Der o.g. Abweichungsantrag tut es ggf. auch.
Möglicherweise handelt es sich aber um einen Neubau mit Planungsfehler. Das wäre schlecht für den Planer.
Wenn man Aushebestangen mit Splinten oder klappbare Geländer konstruiert, frage ich, wie denn die Feuerwehr mit ihrer unhandlichen Steckleiter die Sache handhabt. Wird nicht die Leiter auf oder gegen die Brüstung gelegt? Wie soll der FW-Mann die Fensteröffnung vergrößern, wenn er doch schon oben drauf sitzt? Haben FW-Männer eigentlich einen Zollstock mit, um zu prüfen, ob sie die Öffnungen ggf. um einige Zentimeter vergrößern müssen?
Die Öffnung muss so groß sein, dass man Menschen und Tiere retten kann. Mit technischen Konstruktionen kann man vielleicht eine Baugenehmigung erwirken. Das wäre nicht unbedingt das Schutzziel. Deshalb favorisiere ich eine bauliche (feste) Lösung, vielleicht den französischen Balkon etwas vorzusetzen, wie oben angesprochen. Wenn es aber nur um ein paar Zentimeter geht, kommt wieder der Abweichungsantrag ins Spiel. Das Öffnungsmaß aus der jeweiligen Bauordnung muss ja nicht das notwendige Maß sein. Vielleicht steht sowieso die Drehleiter mit Korb zur Verfügung. Dann ginge das Retten auch mit 90*90 cm.
MfG. G.Karstens