Guten Tag,
bei Ihren Bauvorhaben handelt es sich um eine Großgarage.
Beide Geschosse haben eine gemeinsame Erschließung; daher bestehen bei mir keine Zweifel an einer Garage.
Selbst wenn beide Geschosse völlig getrennt wären, hätte ich meine Zweifel, ob sich das Ganze in zwei Mittelgaragen aufteilen lässt. Die GaStellV zielt nur auf die Fläche ab.
Für eine Trennung müssten es m. E. schon zwei eigenständige Gebäude sein.
Gruß
C. Lammer
P.S.: Nur der Vollständigkeit halber:
"EIN Einstellplatz ist die Fläche, die dem Abstellen EINES Kraftfahrzeuges in einer Garage dient."