Folgende Situation:
Ehemaliges Hotel wird als Flüchtlingsunterkunft umgenutzt. 1. RW über Treppenraum, als 2. RW wird eine Gerüsttreppe ans Fenster gestellt und der 2. RW über Abtrennung vom 1. RW sauber getrennt.
Über Feuerwehrleiter sind nur ca. 10 Personen zu retten, also ist diese Gerüsttreppe eine Einrichtung, mit der dann mehr Personen dauerhaft und ohne zus. Feuerwehrmaßnahmen flüchten können.
Soweit so gut. Doch, wie viele Personen sind über so eine Einrichtung zu retten? Das eine Bauamt beschränkt hier gar nichts, das andere setzt bei 2 Ebenene (OG, DG) das auf mal 25 Personen fest.
Daher meine Frage, ob es hier irgendwelche Quellen oder Festlegungen gibt?
Diese Gerüsttreppen haben 75cm lichte (60 Lauf + seitlicher Handlauf 75cm), Stufen sind ca. 20/20 und daher nicht konform mit DIN 18065.
Im Übrigen, da die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft beschränkt ist auf einige Jahre wird das entsprechend auch mit der Gerüsttreppe gehandhabt bzw. ist dann nach Ablauf eine feste Treppe zu errichten.