Hier werden inzwischen alle möglichen Begriffe "durcheinander geworfen".
In einen Sicherheitstreppenraum dürfen Feuer und Rauch nicht eindringen. Da reichen eine T30-RS-Türe oder eine Druckbelüftung nicht aus.
Wie ein Sicherheitstreppenraum auszusehen hat, steht zum Beispiel in der H-HHR.
Ein Treppenraum "nur" mit Druckbelüftung ist ein (innenliegender) notwendiger Treppenraum.
Die Teilung des Treppenraumes mit Hilfe einer T30-RS Türe entspricht den Konzepten aus der 60er-Jaahren des vorgegangen Jahrhunderts und erfüllt nicht die heutigen bauaufsichtlichen Kriterien.
Wie schon Herr Bärschmann ausgeführt hat, erfüllt diese Variante ebenfalls nicht die Anforderungen an einen Sicherheitstreppenraum, so dass es sich ggf. um einen notwendigen Treppenraum mit Abweichung handelt.
Bei einem Sicherheitstreppenraum sehe ich den Spielraum für Abweichungen eher als sehr gering an.
Für den Zugang zu einem Sicherheitstreppenraum ist die Schleuse gemäß GaVO nicht ausreichend!
Gruß
C. Lammer