Auszug aus "Technische Systeminfo" / Fachverband Wärmedämmverbundsysteme
Spritzwasserbereiche bei nichtbrennbaren WDVS
Bei Hochhäusern bzw. anderen Sonderbauten ist baurechtlich die Anwendung nichtbrennbarer WDVS vorgeschrieben.
Oberhalb von angrenzenden Horizontalflächen wie z.B. Loggien, Dachterrassen, Kragplatten von Balkonen sowie von oberen Abschlüssen an
vorgesetzten Fenstern, Rollladenkästen oder Zargen entstehen Spritzwasserbereiche. Um den notwendigen Spritzwasserschutz des WDVS zu
gewährleisten, werden in Zulassungen für diesen Bereich besondere Maßnahmen gefordert. Diese Maßnahmen können durch den Einsatz von
Polystyrol-Hartschaumdämmung und spritzwasserresistenten Putzsystemen und Anstrichen umgesetzt werden. Aus brandschutztechnischer
Sicht ist der teilweise Ersatz des nichtbrennbaren Dämmstoffs durch schwerentflammbaren Polystyrol-Hartschaum (EPS bzw. XPS) oberhalb
massiver, feuerwiderstandsfähiger Platten oder oberhalb des Erdreichs bis zu einer max. Höhe von 0,6 m bzw. 0,3 m über Gebäudeöffnungen
hinnehmbar. Kragplatten bzw. angrenzende massive Bauteile müssen vollständig ohne Spalt an die Außenwand anschließen.
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Allgemeiner Hinweis noch für klassische B1/ B2 WDVS-Systeme aus Styropor:
Es wird in nächster Zeit neue Vorschriften bezüglich neuer Brandriegelaufteilung an der Fassade geben. Es müssen dann bereits im Sockelbereich und über dem Erdgeschoss Brandriegel angebracht werden. Dann alle 2 Geschosse wie gehabt.
Konstruktive Ausbildung von Maßnahmen zur Verbesserung des Brandverhaltens von als „schwerentflammbar“ einzustufenden Wärmedämmverbundsystemen mit EPS-Dämmstoff >>> DIBT 27.05.2015
Häufig gestellte Fragen zu den konstruktiven Brandschutzmaßnahmen bei schwerentflammbaren Wärmedämmverbundsysteme mit EPS-Dämmstoff >>> DIBT 19.06.2015