Hallo Zusammen,
ein Bauherr möchte in seiner Industriehalle innerhalb eines Brandabschnittes eine zweite Ebene in Form einer Regalanlage einbauen. (F0-Bauweise)
Diese Regalanlage soll ca. die Hälfte des Brandabschnittes überdecken, begehbar sein und einen "geschlossenen" Boden haben.
Nach MIndBauRL 2014 und deren Kommentar sind Regale keine Einbauten oder Ebenen i.S. des Pkt. 3.9
wenn Sie:
1.) nicht Bestandteile der der tragenden Konstruktion sind.
2.)
keine Erschließungsfunktion und Rettungswege wie z.B. Hauptgänge haben.
Wenn ich also die begehbaren Regale mit ausreichend Treppen ausstatte und nicht an die "tragende" Konstruktion anbinde könnte ich die ganze Fläche des Brandabschnittes zumachen!?
Kann das sein - oder liege ich falsch?