Windfang und Erker fallen eher in die Kategorie Vorbauten.
Ein Anbau ist in der Grundfläche nicht zwingend beschränkt.
Er gehört zum bestehenden Gebäude und wird mit diesem gemeinsam genutzt.
Dagegen wird man ein angebautes, aber vom bestehenden Gebäude unabhängig und selbstständig genutztes Gebäude nicht mehr als Anbau definieren können.
als Anhaltspunkt und zur Meinungsbildung:
In BW findet u. a. die Anforderung nach Art.30/7 keine Anwendung auf Dächer von Kleingaragen (bis 100m²) und offene Garagen (keine spez. Flächenbegrenzung)
Gruß
Hannes