Sie haben die betroffenen Punkte schon genannt.
1. Bestandsgebäude (wird Nutzungsänderung unterzogen)
2. straßenbegleitender Baumbestand
3. beidseitg Parkplätze (unmarkiert)
Zwischen den parkenden Fahrzeugen bleibt eine Lichte von ca. 6,42cm, also ausreichend Platz für eine Aufstellfläche. Werde trotzdem die FW um einen Ortstermin bitten.
In dem Fall, Glück gehabt...
...aber für so einige Gebäude in der Nachbarschaft sehe ich schwarz.
Grüße