Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
ich bin bei einer bauaufsichtlichen Begehung über eine sehr merkwürdige Feststelleinrichtung für Brandschutz- bzw. Rauchschutztüren "gestolpert".
Es handelt sich um ein Produkt der Firma Gloria und nennt sich Dorgard.
Das Gerät wird wie ein Feststeller unten an die Tür geschraubt (oder über Adapter befestigt) und hält die Türe gegen den Zug des Obentürschließers geöffnet. Wenn ein Rauchwarnmelder in der Nähe auslöst gibt das Teil die Türe frei.
Ich zitiere mal aus dem Prospekt:
"Der Dorgard kann durch alle freistehenden Rauchmelder sowie Alarmsystemsirenen ausgelöst werden,
solange diese einen Signalpegel von 65dB in der Nähe der Brandschutztür aufweisen."
Der erste Reflex war, dass so ein Gerät auf keinen Fall zulässig sein kann. Jedenfalls nicht in bayerischen Sonderbauten zwischen Treppenraum und Fluren bzw. Keller.
Aber ist das wirklich so? Gloria ist eine bekannte Firma. Und die Schreiben in einen Prospekt dass man so etwas in Brandschutztüren einbauen darf ("Dorgard,
EN 1155, CE, Bauregelliste B, Teil 1 (1.6.5)").
Von der Sache her ist das eine pfiffige Lösung. Im Vergleich zu dem Aufwand, den man für rauchgesteuerte Schließvorrichtung treiben muss.
Ich wäre für ein paar Meinungen dankbar.
Vielen Dank für die Mühe.
Gruß, Caddy
PS: Bitte nicht auf die Untere Bauaufsichtsbehörde verweisen. Das bin ich nämlich selber.