Na ja, so einfach ist das leider nicht.
Ohne Löschwasser keine Genehmigung, deshalb lässt sich unsere Behörde auch nicht auf nachträgliches Einreichen eines Nachweises ein.
Aus gutem Grund: weil sich immer wieder mal herausstellt, dass entgegen der Verpflichtung der Gemeinde kein oder kein ausreichendes Löschwasser vorhanden ist.
Die Erfahrung hat daher gelehrt, dass wenn Löschwasser niemals überprüft oder nachgewiesen wurde, mir im Extremfall schon Gewerbegebiete ohne jegliche Löschwasserversorgung begegnet sind. Auch da ist man über Jahre und Jahrzehnte immer davon ausgegangen, dass die Gemeinde ihre Verpflichtungen wohl schon eingehalten hat...
Das hilft Ihnen jetzt nicht wirklich weiter, aber die Reaktionen von Gemeinden auf (angekündigte oder tatsächlich) verweigerte Baugenehmigungen sind durchaus unterschiedlich: die eine Gemeinde verpflichtet sich schriftlich und konkret z.B. zur Errichtung eines Löschwasserbehälters auf öffentlichem Grund (das wird dann für die Genehmigung akzeptiert), die andere Gemeinde weigert sich kategorisch bis hin zum Rechtsstreit, der Antragsteller kann dann eben dort bis zur Klärung nicht bauen.
Letzteren Fall kann sich eine Gemeinde im Regelfall aber nicht leisten, denn Gewerbesteuern hätte sie ja auch gerne :-)
Fazit:
Es kommt auf die Behörde an, ob sie ohne Löschwassernachweis genehmigt.
Es kommt auf die Gemeinde an, ob sie schnell nachbessert oder bestätigt, um den Antragsteller am Standort zu halten.
Insgesamt halte ich die Handhabung für wenig zufriedenstellend, weil den Preis abtauchender Behörden der Bauwillige zahlt...
Gruß
Matthias Bußmann